StartseiteUnsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines

1. Die Vertragspartner vereinbaren die ausschließliche Geltung der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Auch für den Fall des Widerspruchs des Bestellers außerhalb seiner allgemeinen Einkaufsbedingungen gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen wir der Geltung der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Bestellers.

2. Der Geltungsbereich der nachstehenden Bedingungen gilt ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – ab sofort für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit den Bedingungen einverstanden. Abweichende oder mündliche Vereinbarungen, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zu jeder Zeit unter Berücksichtigung einer angemessenen Mitteilungsfrist durch die Firma monstabikes geändert oder ergänzt werden. Alle Vorgänge die vor der Änderung abgeschlossen wurden, unterliegen den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Zusätzlich gilt für Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB, daß diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle künftigen Leistungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angaben und Angebote sind unverbindlich. Sie stellen kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Das Auftreten geringfügiger Abweichungen und technischer Änderungen in Form, Farbe und Funktion (speziell durch den Hersteller vorgenommene technische Änderungen) der Ware zu den Abbildungen oder Beschreibungen sind durchaus möglich und liegen nicht im Einflussbereich der Firma monstabikes. Die Montage der gelieferten Ware sowie die Fremd-Arbeitszeiten, können nicht erstattet werden.

§ 3. Preise und Zahlungen

1. Die angegebenen Preise verstehen sich ab unserem Lager in EURO inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zuzüglich Verpackung und Versand. Die Verpackung wird mit einem Anteil an den Selbstkosten berechnet.

2. Der Rechnungsbetrag hat, sofern keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wird, ohne jeglichen Abzug auf das umseitig genannte Konto per Vorkasse innerhalb von fünf Werktagen nach Auftragsbestätigung zu erfolgen. In jedem Fall bleibt sämtliche Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

3. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns bei entsprechendem Nachweis vorbehalten. Bei Irrtümern in Angaben auf unseren Webseiten, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen akzeptieren Sie bitte unsere Richtigstellung. Wir behalten uns deshalb Preisänderungen vor.

§ 4. Lieferung und Lieferbarkeit

1. Der Versand der Waren (auch Teillieferungen) erfolgt nach bestem Ermessen mittels eines von uns ausgewählten Transportunternehmens, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Ersatzansprüche wegen Lieferungsverzug kann der Besteller nicht geltend machen.

2. Bestimmte unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. höhere Gewalt, rechtswidrige Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferern und sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.

3. Für die nicht fristgemäße Lieferung, soweit nicht Ereignisse gem. Ziffer 2 der Verspätung zugrundeliegen, haften wir nur dann, wenn die Verzögerung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auch auf unsere selbständigen Erfüllungsgehilfen.
Darüber hinaus wird unsere Haftung, auch für unsere Erfüllungsgehilfen, der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz desjenigen Schadens, den wir bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder hätten kennen müssen, oder als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen, höchstens jedoch auf 10 % des Vertragspreises. Dieser Haftungsausschluss gilt nur, wenn der Besteller Kaufmann ist oder sich so behandeln lassen muss.

4. Besteller, die absichtlich die Annahme der bestellten Ware verweigern oder nicht bei der Post abholen, tragen die Kosten der Versandabwicklung. Zudem müssen wir einen Einlagerungsbetrag von 10% der Kaufsumme einbehalten, außer der Besteller kann geringere Kosten nachweisen. Für diesen Fall trägt der Besteller die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware ab diesem Zeitpunkt.

§ 5. Gefahrübergang bei der Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 6. Rückgaberecht (ausschließlich Verbraucher)

1. Rückgabebelehrung:

Sie können die erhaltene Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Erhalten Sie die Rückgabebelehrung erst nach Vertragsschluss, beträgt die Rücksendefrist ein Monat. Die Frist beginnt frühestens mit dem auf den Erhalt der Ware folgenden Tag. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Rücknahmeverlangens oder der Ware. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

monstabikes
Hauptstraß 5
93189 Reichenbach
Deutschland

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


2. Die Rücksendung wegen Nicht-Gefallens bedauern wir sehr, in diesem Fall hätten wir gerne einen genaueren Kommentar, um unsere Produkte und unsere Arbeit in Ihrem Interesse weiter zu verbessern.

3. Die Kosten der Rücksendung hat der Besteller zu tragen, sofern der Preis der Ware 40.- EUR nicht übersteigt. Er hat die für die ordnungsgemäße und schadenfreie Rücksendung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Widrigenfalls hat er uns den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 7 Ausnahme vom Rückgaberecht

Das unter § 6 genannte Rückgaberecht gilt nicht für Kaufleute oder bei Maßanfertigungen und Sonderbestellungen (auf Wunsch lackierte Fahrzeugteile sowie speziell modellspezifische angefertigte Bauteile, die nicht dem Standart entsprechen), sowie elektronischen Bauteilen wie Eproms, CDI Steuergeräten mit integrierter Software wie Powercomander, G-Pack und Injection Adjuster, wenn deren Versiegelung / Verpackung geöffnet wurde.

In Gebrauch genommene Verschleißteile oder Auspuffanlagen / Auspufftöpfe sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Fehlende oder beschädigte Teile werden auf Kosten des Bestellers ersetzt.

§ 8. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma monstabikes.

2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und zur Verarbeitung der gekauften Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, sofern die Weiterveräußerung durch ihn unter Eigentumsvorbehalt und ohne Vereinbarung eines Abtretungsverbotes erfolgt. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der vom Käufer, auch zukünftig, gelieferten Ware in voller Höhe bis zur vollständigen Bezahlung an den Verkäufer ab. Er ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt.

3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen des Verkäufers ist nicht zulässig. Zugriffe Dritter auf sein Eigentum, z. B. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4. Ist der Besteller Kaufmann, so behält sich der Verkäufer das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, die ihm gegen den Besteller zustehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die durch den kaufmännischen Besteller vorgenommene Be- und Verarbeitung führt nicht zum Eigentumserwerb nach § 950 BGB ohne Verpflichtung des Verkäufers. Wird die Ware mit anderen Sachen vermischt oder verbunden (§§ 947, 948 BGB), gilt das Miteigentum des Verkäufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der enthaltenen Vorbehaltsware zur Summe der Rechnungswerte als vereinbart. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

5. Ist der Besteller Kaufmann und nimmt die Forderung aus einer Weiterveräußerung in ein mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe, oder nach erfolgter Saldierung der anerkannte Saldo bis zur Höhe der ursprünglichen Kontokorrentforderung, an den Verkäufer abgetreten. Bei laufender Rechnung gelten der Eigentumsvorbehalt und die Abtretung als Sicherheit für die Saldoforderung des Verkäufers.

6. Auf Verlangen des Bestellers gibt der Verkäufer Sicherheiten frei, wenn und soweit die Summe der vom Käufer gewährten Sicherheiten die Gesamtforderung des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 % überschreitet.

§ 9. Gewährleistung und Haftungsausschluss

1. Für Ihre Bestellung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt laut Gesetz zwei Jahre ab Warenerhalt, bei gebrauchter Ware ein Jahr. Ist der Besteller Kaufmann, wird die Gewährleistung für gebrauchte Ware ausgeschlossen.

2. Der Kunde hat nach Erhalt der Ware diese auf Mängel, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verwendbarkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Zeigt sich ein Mangel an der Ware erst nach sechs Monaten, so hat der Kunde den Beweis zu erbringen, dass die Ware bei der Lieferung mangelhaft war.

3. Ist der Besteller Kaufmann, berechtigt ihn die Mängelrüge nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen, sofern diese nicht unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

4. Der Besteller ist zunächst nur berechtigt, für eine bei Übergabe mangelhafte Ware eine Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu verlangen, d.h. die Ware wird problemlos nachgebessert oder komplett ersetzt. Es ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Sofern unverhältnismäßig hohe Kosten bei der vom Besteller gewählten Nacherfüllungsvariante entstehen würden, ist der Verkäufer dazu berechtigt, diese abzulehnen und eine andere Variante zu wählen, sofern diese nicht ebenfalls mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung bzw. Nacherfüllung hat der Besteller das Recht der Minderung oder des Rücktritts vom Vertrag.

5. Keine Gewähr oder Haftung wird übernommen bei unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Umbau oder Reparaturen durch unautorisierte Personen auf Seiten des Bestellers

6. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Veränderungen der Funktionstüchtigkeit aufgrund normaler Verschleißerscheinungen im Gewährleistungszeitraum und darauf beruhender Folgeschäden.

7. Haftet der Verkäufer wegen schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Schadensersatz, so beschränkt sich diese Haftung nur auf den vertragstypischen Schaden.

8. Für Folgeschäden wird vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.

9. Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311 a BGB), beschränkt sich die Ersatzpflicht auf das negative Interesse.

10. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11. Der vorgenannte Haftungsausschluss hinsichtlich Mangelfolgeschäden gilt nicht für Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, die vor einem solchen Mangelfolgeschaden schützen sollte, und bei Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.

§ 10. Sorgfalt, TÜV-Gutachten und ABE

Der Besteller hat Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen an den am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und in die Kfz-Papiere eingetragen werden. Sämtliche Ansprüche des Bestellers gegen den Verkäufer aus Unfällen oder Schäden jeglicher Art, die auf Änderungen und Umrüstungen der am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen und dem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, auf nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder nicht auf Mängel der gelieferten Ware beruhen, sind ausgeschlossen. Der Besteller hat sich über die Verwendbarkeit der bestellten Ware für den von ihm beabsichtigten Zweck selbstverantwortlich zu vergewissern.

§ 11. Datenschutz Datenspeicherung:

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachten sie bitte, dass die im Rahmen der notwendigen Daten, mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§ 12. Sonstiges

1. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Reichenbach, sofern der Besteller Kaufmann ist.


Stand 01.03.2010 Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
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